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Redaktion Mittagsmagazin

Bundesregierung plant drastische Sanktionen: Arbeitsverweigerung kann Bürgergeldempfängern bis zu zwei Monate lang Leistungen kosten

Die Bundesregierung plant im kommenden Jahr eine deutliche Verschärfung der Sanktionen für Empfänger:innen von Bürgergeld, die eine Arbeitsstelle ablehnen. Alles dazu jetzt in den Nachrichten im LSJonline-Mittagsmagazin.


Bundesarbeitsminister Heil beabsichtigt, die Regelleistungen für bis zu zwei Monate vollständig zu streichen, wenn jemand jegliches Arbeitsangebot ablehnt. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen weiterhin vom Staat getragen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt verschiedenen Medien vor, jedoch sind die Pläne im Kabinett noch nicht endgültig abgestimmt und befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung.


Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, dass es nur "einige wenige Beziehende von Bürgergeld" gebe, die hartnäckig Jobangebote ablehnen. Der Staat müsse jedoch sicherstellen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen werden, die sie wirklich benötigen. Minister Heil betonte, dass die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden die Bedeutung von Arbeit verstehe und konstruktiv mitarbeite. Gleichzeitig sei klar, dass Personen, die sich gegen alle Angebote wehren, mit strengeren Konsequenzen rechnen müssten. Es dürfe nicht sein, dass eine kleine Minderheit das gesamte System in Misskredit bringe.


Gemäß dem Gesetzentwurf könnten durch die Verschärfung der Sanktionen jährlich etwa 170 Millionen Euro eingespart werden, wobei der Bund den Großteil davon, nämlich 150 Millionen Euro, einbehalten würde. Die verbleibenden 20 Millionen Euro würden auf die Kommunen entfallen.


Das Bürgergeld für etwa 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder in der Grundsicherung soll im Jahr 2024 um bis zu 61 Euro pro Monat erhöht werden, was einer bisher nicht dagewesenen Steigerung von gut zwölf Prozent entspricht. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine sehr geringe Steigerung geplant.

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