Winzer dürfen ihren Glühwein nun aus Rosé herstellen. Bisher war das durch weinrechtliche Gründe verboten, erklärt Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI) im „Kölner Stadtanzeiger“.
Bei der Herstellung sollte beachtet werden, dass das Hinzufügen von Alkohol bei Glühweinen verboten ist und der Alkoholgehalt zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen muss.
Natürlich dürfen „Nicht-Winzer“ auch Rosé-Glühwein herstellen!
Tipp aus der Redaktion: Spätburgunder-Rosé wählen und mit Apfel, Vanille, Zimt und Sternanis würzen.