Mit dem kürzlich in Kraft getretenen Update des Pflichthinweises in der Medikamentenwerbung setzt Deutschland auf Gleichstellung im Gesundheitswesen. Mehr dazu jetzt in den „Besser Leben News“.
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke." Dieser Hinweis war mehr als 30 Jahre lang in der Werbung für Medikamente zu hören. Diese Praxis hat sich nun geändert, und der aktualisierte Text lautet: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke."
Im Sommer beschloss der Bundestag eine Aktualisierung dieses Pflichthinweises in der Medikamentenwerbung. Nach einer Übergangszeit ist die Gesetzesänderung nun in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, dass diese Änderung den Aspekten der Gleichstellung Rechnung tragen solle, wie im Entwurf dargelegt.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller äußerte Kritik, nachdem die Pläne bekannt wurden. Er bemängelte, dass der neue, etwas längere Satz "nicht innerhalb der etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar" sei. Das Ministerium erläuterte, dass dies für die Unternehmen zwar einen einmaligen Umstellungsaufwand bedeute, dieser jedoch gering ausfallen sollte. Eventuell könnten jedoch höhere Werbekosten aufgrund des "geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist" hinzukommen.