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Redaktion Mittagsmagazin

Digitale Revolution in Apotheken: Ab Januar nur noch E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente!

Seit dem 1. Januar erhaltet ihr verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich über ein E-Rezept. Alle wichtigen Infos zum E-Rezept haben wir für euch im LSJonline-Mittagsmagazin zusammengefasst.


1. Digitale Rezepte für Medikamente ab sofort verpflichtend


Ab Januar 2024 benötigt ihr für verschreibungspflichtige Medikamente nicht länger ein Papierrezept vom Arzt oder von der Ärztin. Stattdessen erhaltet ihr ein elektronisches Rezept, wenn ihr in die Apotheke geht.


Das E-Rezept wird ausgegeben…

…über die Krankenversicherungskarte

…über die App „Das E-Rezept“

…über einen gedruckten QR-Code


2. Vorteile des E-Rezepts


Es gilt für verschreibungspflichtige Medikamente („Rosa Rezept"), ärztliche Empfehlungen („Grünes Rezept") und Privatrezepte („Blaues Rezept").


Ebenso für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren. Zukünftig wird es auch für Betäubungsmittel, therapeutische Maßnahmen (z.B. Physiotherapie oder Logopädie) sowie Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte oder Rollstühle) verwendet.


3. Sicherheit des E-Rezepts


In Bezug auf Datenschutz gilt das System als sicher. Verbraucherzentralen zufolge ist das E-Rezept fälschungssicherer als das bisherige Papierrezept.


Ärztinnen und Ärzte unterzeichnen die E-Rezepte elektronisch, und die Apotheken überprüfen diese Signaturen, wenn ihr das Medikament abholt. Jedes Rezept bleibt weiterhin nur einmal einlösbar, und die Apotheken können auch überprüfen, ob es bereits eingelöst wurde.


4. Kritik von Ärztinnen und Ärzten


Es dauert länger, digitale Rezepte auszustellen, als sie einfach auf Papier zu drucken, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.


Der Hausärzteverband kritisiert insbesondere den Zeitpunkt der Umstellung mitten im Winter und während der Grippezeit. Es wird erwartet, dass es anfangs technische Schwierigkeiten geben könnte.


Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte eigentlich verpflichtet, euch ein E-Rezept auszustellen. Falls dies technisch (noch) nicht möglich ist, können die Praxen das Rezept vorerst weiterhin auf den alten Papierformularen ausdrucken. Ihr erhaltet auf jeden Fall eure Medikamente.


Ärztinnen und Ärzte, die sich weigern, das E-Rezept zu verwenden, könnten in Zukunft mit einer Honorarkürzung von voraussichtlich 1% bestraft werden.

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